Die Patentlösung für Gewinnspiele …

… gibt es nicht. Auch wenn es einige Zeit lang so aussah, als ob ein bekannter Sportvermarkter mit einem Patent auf eine ganz bestimmte Art von Gewinnspielen eine Exklusivlösung gehabt hätte. Insider wissen, wovon die Rede ist. Allen anderen sei mitgeteilt, dass die Agentur SportFive sich die gängige Mechanik von Code-Gewinnspielen patentieren ließ. Ablauf: Code vom Produkt im Internet eingeben und damit am Gewinnspiel teilnehmen. Gleichzeitig Aufbau einer Teilnehmerdatenbank zur potenziellen weiteren Nutzung von Dialogmarketing-Maßnahmen. Nach mehreren Nichtigkeitsklagen seitens der Markenartikelindustrie zwischen 2007 und 2013, ist das Patent seit 2017 erloschen. Bleibt die spannende Frage, ob und unter welchen Umständen eine Verkaufsförderungs-Mechanik patentierbar ist. Das SportFive Beispiel zeigt, es geht in dieser Hinsicht mehr, als wir Praktiker mit gesundem Menschenverstand für möglich halten. Zeigt aber auch, dass die Planung von POS-Promotions Fallstricke birgt, die man kennen sollte. Ansonsten drohen signifikante finanzielle Einbußen.

Gewinnspiele im Lebensmittel-Einzelhandel – rechtliche Grenzen gibt es weiterhin

Schauen wir uns also die juristischen Rahmenbedingungen von Gewinnspielen für Markenartikel im LEH anno 2019 an. Die Kopplung von Gewinnspiel und Produktkauf ist seit 2010 erlaubt. Verboten bleibt freilich das übertriebene Anlocken durch eine extrem hohe Gewinnwahrscheinlichkeit in Verbindung mit einem deutlich wertvolleren Gewinn in Relation zum Produktwert. Ebenso sollten Kinder als Zielgruppe von Gewinnspielen nur sehr defensiv angesprochen werden. Deren Unerfahrenheit mit Promotion-Mechanismen darf der Veranstalter nicht ausnutzen. Ab welcher Grenze Kinder und Jugendliche ein Produkt nur wegen des Gewinnspiels kaufen, bleibt allerdings im rechtlichen Graubereich.

Einen für Marketingprofis sehr brauchbaren Überblick zu Gewinnspielen gibt diese Seite:

Vor diesem Hintergrund morgen mehr zur aktuellen Ferrero Aktion „Millionen-Memory“.