Vor fast auf den Tag genau einem Monat widmeten wir uns zum wiederholten Mal dem Markenrechtsstreit zwischen der Fürstenreform Gruppe und der Göbber GmbH aus Eystrup. Nachdem die Marke LieBee erneut – nun mit leicht abgeänderten Honig-Gläsern – in den Regalen des Handels erschien, bemühten wir einen Storecheck als Grundlage für einen Vergleich zwischen den leicht modifizierten LieBee-Honiggläsern und dem Markenauftritt von Göbbers „Glück“.
In der Tat ist es für uns als Vermarktungsprofis interessant, wie sich der Zwist entwickelt, dient das endgültige Urteil des Verfahrens doch als wertvoller Hinweis für vergleichbare Fälle in anderen Kategorien.
Die Nachfrage bei der LieBeee GmbH im Oktober, worauf der erneute Präsenzvorstoß beruhe, blieb mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren ergebnislos. Bemerkenswert war, dass von den Berlinern nach monatelanger Distributions-Abstinenz trotz des anhängigen Markenrechtsstreits ein neuer Auftritt im Internet und die physische Distribution im Handel gewagt wurden.
Nun die aktuelle Pressemeldung, dass das Landgericht Hamburg das Unterlassungsgebot und damit die einstweilige Verfügung vom Frühjahr 2020 gegen die – zwischenzeitlich neu gestalteten – Honiggläser der LieBee GmbH aufgehoben hat.
Da fragen wir uns natürlich: war der bereits öffentlich kommunizierte Relaunch der Marke ein kalkuliertes Risiko oder gab es für die Honigmacher aus der Hauptstadt eine andere Motivation, bereits vor dem Richterspruch erneut an den Start zu gehen? Entsprechende Anfragen bei den Beteiligten und dem LG Hamburg sind gestellt, über aktuelle Entwicklungen werde ich an dieser Stelle berichten.
Vor diesem Hintergrund und auch weil die Göbber GmbH Berufung gegen den Beschluss des LG HH einlegen will, bleiben wir an der Auseinandersetzung dran … Fortsetzung folgt!